Denn gute Pflege beginnt mit guter Beratung.
Pflegeberatung nach § 37Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld von der Pflegekasse erhält, muss in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu unterstützen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
Schulung und Beratung nach § 45 SGB XI
Viele ältere Menschen werden von Angehörigen oder Freunden zu Hause gepflegt. Damit diese wichtige Aufgabe gut gelingt, sieht das Sozialgesetzbuch in § 45 SGB XI besondere Angebote zur Schulung und Beratung vor.
Worum geht es genau
Pflegekassen unterstützen pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn durch:
- Pflegekurse (in Gruppen oder online)
- Einzelschulungen direkt zu Hause
- Pflegeberatung bei besonderen Fragen oder Problemen
Diese Angebote helfen dabei, Pflege besser zu organisieren, sicher auszuführen und eigene Kräfte zu schonen.
Zusätzlich unterstützen wir Sie z.B. bei
- Fragen zur Pflegeeinstufung und zum Pflegegrad
- Auswahl und Kombination passender Pflegeleistungen
- Unterstützung bei Pflegeanträgen
- Beratung zu ambulanter, stationärer oder teilstationärer Pflege
- Beratung zu Entlastungsangeboten und finanziellen Hilfen
- Entwicklung eines individuellen Versorgungsplans
- Informationen zu Wohnformen, Hilfsmitteln und rechtlichen Fragen
Diese Angebote helfen dabei, Pflege besser zu organisieren, sicher auszuführen und eigene Kräfte zu schonen.